Drohnenflüge an Flughäfen und Flugplätzen

Für Drohnenflüge im Bereich von Flugplätzen und Flughäfen gelten besondere Vorschriften: Insbesondere bei der Frage, von welchen Stellen Sie eine Genehmigung benötigen, gibt es Unterschiede:
Für Flüge in einem geografischen Gebiet (Geozone) von Flugplätzen benötigen Sie die Genehmigung des Flugplatzbetreibers. Für Flüge in einer Geozone von Verkehrsflughäfen hingegen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Achtung: Verkehrsflughäfen, wie zum Beispiel Frankfurt, München oder Berlin, befinden sich in einer großflächigen Kontrollzone. Für Aufstiege innerhalb solcher Kontrollzonen benötigen Sie zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle. Auch kleinere Regionalflughäfen, zum Beispiel Memmingen, Friedrichshafen oder Dortmund, haben eine Kontrollzone.
- Geografische Gebiete und Kontrollzonen sind im MapTool der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) dargestellt.
- Liste der Landesluftfahrtbehörden
- Antragsformular Landesluftfahrtbehörden



