Immer im Rahmen

Nationale Gesetze, europäische Verordnungen, internationale Regeln: Die DFS arbeitet in einem engen rechtlichen Rahmen. Nicht nur die Höhe der Gebühren, die wir für unsere Dienstleistung erheben, ist fest vorgegeben. Bei bestimmten Kernbereichen muss die DFS auch vorgegebene Zielwerte erreichen.

Die rechtliche
Grundlage 

Die DFS ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Unsere Aufgabe ist es, den Luftverkehr in Deutschland zu kontrollieren – und zwar sicher, geordnet und flüssig. So steht es im Luftverkehrsgesetz. In Paragraph 27c, Absatz 1, sind die Aufgaben der Flugsicherung aufgeführt. Er ist die Rechtsgrundlage für unsere Arbeit. 

Der rechtliche Rahmen, in dem sich die DFS bewegt, ist aber viel umfangreicher. Unter anderem gibt es die Regeln, die die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO für den Luftverkehr definiert. Sie spielen zum Beispiel bei der Planung von An- und Abflugrouten eine Rolle. Daneben gibt es verschiedene europäische Verordnungen, die die Einführung eines einheitlichen europäischen Luftraums zum Ziel haben. Sie haben starken Einfluss auf die Arbeit der Flugsicherungsorganisationen. 

Ein Resultat der europäischen Gesetzgebung ist die Gründung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, das die DFS als Flugsicherungsorganisation zertifiziert und unsere Arbeit überwacht. Eine weitere Auswirkung ist, dass die DFS seit 2012 festgelegte Leistungsvorgaben erfüllen muss. Im Hinblick auf Sicherheit, Pünktlichkeit, Streckeneffizienz und Kosten werden seitdem Zielwerte vereinbart, an denen wir uns orientieren. 

Richtlinien



Flugzeug mit Kondensstreifen am Himmel


Die DFS in Europa 

Die Luftfahrt ist eine Branche, die wie keine andere auf internationale Kooperation angewiesen ist. Das gilt auch für die Flugsicherung. Jeden Tag finden im europäischen Luftraum viele tausend Flüge statt, die von den Fluglotsen in den 27 EU-Staaten überwacht werden. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug innerhalb eines Landes bleibt, in ein Nachbarland führt oder vielleicht sogar mehrere Länder Europas durchquert: Die Verantwortung wird von Kontrollzentrale zu Kontrollzentrale übergeben, grenzübergreifend und reibungslos.  

Doch mit zunehmendem Verkehr stellte der dicht beflogene europäische Luftraum immer größere Ansprüche an alle Beteiligten. Deshalb hat die Europäische Kommission unter dem Namen Single European Sky ein Programm für einen einheitlichen europäischen Luftraum gestartet. 



Europakarte


Single European Sky

Die Ziele des Programms Single European Sky, kurz SES, sind einheitliche hohe Sicherheitsstandards, mehr Luftraumkapazität und ein gutes Verhältnis zwischen Kosten und Leistung. Die Leistungsvorgaben für Flugsicherungsanbieter und die Regeln für die Festlegung der Flugsicherungsgebühren sind ein Resultat dieses Programms. 

Zu der SES-Initiative gehört auch die Bildung so genannter funktionaler Luftraumblöcke. Innerhalb dieser Einheiten arbeiten die Flugsicherungsorganisationen verstärkt zusammen und suchen gemeinsam nach Wegen, die Flugrouten grenzübergreifend zu optimieren. 

Die DFS ist, zusammen mit den Flugsicherungsorganisationen Frankreichs, der Schweiz, der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs und der Kontrollzentrale Maastricht Teil des Functional Airspace Block Europe Central, kurz FABEC. Durch direkte Streckenführungen und die fortschreitende Einführung frei gewählter Routen im oberen Luftraum wurden bereits erhebliche Einsparungen für die Airlines erzielt. 

Ein wesentliches Element zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ist das Single European Sky ATM Research Programm, kurz SESAR. Sein Ziel ist es, die verschiedenen technischen Systeme zum Management des Flugverkehrs, die in den einzelnen Staaten im Einsatz sind, zu harmonisieren. Dazu finden umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten statt, an denen auch die DFS maßgeblich beteiligt ist. Die Projekte sowie deren Umsetzung werden zum Teil von der Europäischen Union gefördert. 

SESAR-Projekte mit DFS-Beteiligung 



Flagge der EU


So finanziert sich die DFS 

Die Airlines bezahlen dafür, dass die DFS ihre Flugzeuge sicher ans Ziel bringt, Gebühren. Diese Flugsicherungsgebühren werden bei jedem Start und bei jedem Flug durch den deutschen Luftraum fällig. Die An- und Abfluggebühr richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Flugzeugs (siehe Gebührenrechner). Die Streckengebühr fällt an, sobald ein Flugzeug den Luftraum durchquert. Dabei fließt neben dem Gewicht zusätzlich noch die Länge der zurückgelegten Strecke in die Gebühr ein. 

Um den Flugsicherungsorganisationen Leistungsanreize zu geben, hat die europäische Gesetzgebung festgelegt: Wenn die Gebühreneinnahmen ihre Kosten übersteigen, dürfen sie diese ganz oder teilweise behalten. Umgekehrt müssen sie einen Teil des Risikos tragen, wenn die Kosten höher sind als die Einnahmen.  Dabei orientieren sich die Planungen an Verkehrsprognosen. Liegt die Verkehrsschwankung außerhalb des vorgegebenen Rahmens, muss die DFS die Gebühren mit zwei Jahren Verzögerung anheben oder senken.

Die Gebühren sind die Haupteinnahmequelle der DFS. Sie machen aber nur einen kleinen Teil des Ticketpreises aus. Vor dem Corona-bedingten Einbruch des Flugverkehrs waren das rund 2,50 Euro pro Flugpassagier. 

Mehr Informationen



Flugzeug beim Start


Gebührenrechner

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