Checkliste für Drohnenpiloten

Vor dem Start seiner Drohne muss jeder Pilot einige wichtige Punkte checken: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Welche Regeln gelten für meine Drohne? Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen – und wo brauche ich eine Genehmigung? Die folgende Checkliste informiert über die wichtigsten Grundlagen.

Die europäische Drohnenverordnung 

In allen EU-Ländern gelten einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Diese sind in der europäischen Drohnenverordnung definiert. Sie unterscheidet – je nach Gewicht und Leistung – in drei Kategorien, drei Unterkategorien und vier Risikoklassen. Detaillierte Informationen zur EU-Drohnenverordnung sowie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen in Deutschland stellt das Luftfahrtbundesamt zur Verfügung.

Luftfahrtbundesamt



Frau steuert Drohne


Die Drohnenkategorien 

UAS sind in drei Anwendungsszenarien kategorisiert: „Offen“, „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“. Die Szenarien „Speziell" und „Zulassungspflichtig" betreffen Spezialanwendungen von UAS.  In die Kategorie „Offen“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme − und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die hierzulande in Umlauf sind. In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen: 

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flughöhe maximal 120 Meter über Grund
  • Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
  • Direkter Sichtkontakt zwischen Pilot und Flugobjekt 
  • Grünes Blinklicht bei Nacht
  • Keine Flüge über Menschenansammlungen
  • Kein Transport gefährlicher Gegenstände 
  • Kein Abwurf von Gegenständen

Weitere Bestimmungen ergeben sich aus den Unterkategorien.



Drohne am Himmel


Die Unterkategorien 

UAS der Kategorie „Offen“ sind den Unterkategorien A1 bis A3 zugeordnet. Die Unterkategorien richten sich nach dem zulässigen Einsatzspektrum.

  • A1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
    Die Drohne darf an unbeteiligte Personen heranfliegen, diese jedoch nicht überfliegen.
  • A2: Höchstzulässige Startmasse bis vier Kilogramm
    Die Drohne darf bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im „Langsamflugmodus“ muss der Abstand mindestens fünf Meter betragen.
  • A3: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
    Die Drohne muss einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten.



Registrierung am Laptop


Registrierung und Kennzeichnung 

Drohnenbesitzer haben die Pflicht, Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren. Gleiches gilt für Drohnen, die mit Kameras oder anderen Aufzeichnungssensoren ausgestattet sind. Dazu erhält der Drohnenbetreiber eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID). Drohnen, die in die Risiko-Klassen C0 bis C3 eingestuft werden, sollen zum Teil auch über ein System verfügen, dass die eID selbstständig aussendet. Die Registrierungsnummer muss an der Drohne sichtbar sein. 

Luftfahrtbundesamt 



Drohne in der Luft


Die Risikoklassen 

Zusätzlich werden UAS in vier verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Die Zuteilung richtet sich dabei in erster Linie nach der zulässigen Startmasse der Drohne.  

  • C0: Höchstzulässige Startmasse unter 250 Gramm
    Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde 
  • C1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
    Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde 
  • C2: Höchstzulässige Startmasse unter vier Kilogramm
    Zertifizierung nach EU-Regularien  
  • C4: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
    Zertifizierung nach EU-Regularien



Der Weg zum Drohnenführerschein 

Wer eine Drohne fliegen will, muss entsprechende Kenntnisse nachweisen. In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert: Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz.

  • Der EU-Kompetenznachweis soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne hat und mit den Regeln der EU-Drohnenverordnung vertraut ist.
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis ist für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 500 Gramm erforderlich, wenn diese in der Kategorie „Offen“ und in der Unterkategorie A2 betrieben werden sollen – also näher an Menschen oder mit einem Abstand von weniger als 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.  

Die beiden EU-Drohnenführerscheine können beim Luftfahrtbundesamt erworben werden. 

Luftfahrtbundesamt 



Drohnenführerschein