Häufige Fragen zum Drohnenflug

Was muss ich in der Nähe von Flughäfen oder Wohngebieten beachten? Wie bekomme ich eine Freigabe für Kontrollzonen? Was ist ein Flugbeschränkungsgebiet? Uns erreichen eine Vielzahl an Fragen rund um den Drohnenflug. Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden, haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.

FAQ

Bitte beachten Sie, dass einige Fragen aufgrund der Zuständigkeit nicht von uns beantwortet werden können. Für diese Fragen nennen wir Ihnen die richtigen Ansprechpartner.

  • Was sind geografische Gebiete?

    Ein geografisches Gebiet, kurz Geozone, ist ein festgelegter Teil des Luftraums mit besonderen Regeln für den Drohnenflug. Dazu zählen Flughäfen, Flugplätze und, soweit vorhanden, deren Kontrollzonen. Diese Gebiete dienen dazu, den Flugverkehr zu schützen.

    Zu geografischen Gebieten zählen aber auch Bereiche wie Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete oder Krankenhäuser. In diesen Gebieten ist der Betrieb von Drohnen nur eingeschränkt erlaubt oder genehmigungspflichtig.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Drohnenflug, ob Sie sich in einem geografischen Gebiet befinden. Geografische Gebiete sind im MapTool der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) dargestellt.

  • Wie bekomme ich eine Aufstiegsgenehmigung für die geografischen Gebiete Flughafen, Flugplatz und Kontrollzone?

    Um das geografische Gebiet eines Flughafens befliegen zu dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

    An Flugplätzen, die keine Flughäfen sind, können sowohl die Flugplatzkontrolle als auch die zuständige Landesluftfahrtbehörde eine Genehmigung erteilen.

    In Kontrollzonen benötigen Sie zusätzlich zur Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (Tower).

    Weitere Informationen zu Aufstiegsgenehmigungen in geografischen Gebieten erhalten Sie von den Landesluftfahrtbehörden. Eine Übersicht der zuständigen Landesluftfahrtbehörden finden Sie hier.

  • Woher bekomme ich eine Flugverkehrskontrollfreigabe? 

    Eine Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten Sie von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle. Es gibt in Deutschland mehrere Anbieter für Flugplatzkontrolldienste.

    Sie können Ihren Antrag über unser Antragsformular einreichen. Für die Flughäfen der DFS bearbeiten wir Ihren Antrag. Für alle anderen Kontrollzonen leiten wir Ihren Antrag weiter, sofern uns die Kontaktdaten der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle bekannt sind.

  • Gibt es weitere geschützte Lufträume?

    Neben geografischen Gebieten gibt es weitere geschützte Lufträume mit besonderen Regeln.

    Dazu zählen:

    • Aerodrome Traffic Zones (ATZ): Einflug nur zum Zwecke der Landung auf dem jeweiligen Flugplatz
    • Radio Mandatory Zones (RMZ): Sprechfunkverbindung und Hörbereitschaft sind verpflichtend
    • Transponder Mandatory Zones (TMZ): Mitführen eines Transponders ist verpflichtend

    Für den Einflug in diese Lufträume ist eine explizite Freigabe der Flugverkehrskontrolle erforderlich. Erfragen Sie bitte bei der zuständigen Flugverkehrskontrolle, ob und unter welchen Bedingungen individuelle Ausnahmeregelungen oder Betriebsabsprachen gefunden werden können.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über geschützte Lufträume in Ihrer Umgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

  • Was ist ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)?

    Ein Flugbeschränkungsgebiet, kurz ED-R, ist ein festgelegter Luftraum, in dem Flüge zeitweilig oder dauerhaft Beschränkungen unterliegen. Es dient unter anderem dem Schutz des Flugverkehrs oder von Objekten am Boden. Permanente Flugbeschränkungsgebiete sind dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten aktiv, temporäre Flugbeschränkungsgebiete werden zu besonderen Ereignissen eingerichtet. Ein Einflug in ein aktives Flugbeschränkungsgebiet ohne vorherige Durchfluggenehmigung ist nicht erlaubt – und stellt sogar einen Straftatbestand dar.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über Flugbeschränkungsgebiete in Ihrer Umgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

    Das Antragsverfahren für Durchfluggenehmigungen durch Flugbeschränkungsgebiete finden Sie hier.

  • Wie erfahre ich, ob ein Flugbeschränkungsgebiet aktiv ist?

    Die Betriebszeiten der permanenten Flugbeschränkungsgebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) hinterlegt Die Zeiten der temporären Flugbeschränkungsgebiete finden Sie in den jeweiligen Nachrichten für Luftfahrer (NfL). Änderungen dieser Zeiten werden per NOTAM (Notice to Airmen) bekannt gegeben.  

    Eine Übersicht aller aktiven Flugbeschränkungsgebiete erhalten Sie 

  • Wo melde ich unerlaubte Drohnenflüge?

    Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen sollten umgehend bei der Polizei (110) oder der Sicherheitszentrale des Flughafens gemeldet werden.

    Drohnensichtungen in Gebieten, in denen Drohnenflüge nicht erlaubt sind, können Sie grundsätzlich bei der örtlichen Polizeidienststelle, dem Ordnungsamt oder der Landesluftfahrtbehörde melden.

  • Wer legt geografische Gebiete fest? Können sich die Gebiete ändern? 

    Die geographischen Gebiete legt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf Grundlage Luftverkehrs-Ordnung §21h fest.

    Die geografischen Gebiete sind in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. Die dort geltenden Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, somit können sich auch geografische Gebiete ändern.

    Informieren Sie sich bitte vor jedem Flug über die geografischen Gebiete in Ihrer Flugumgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

  • Ich habe Fragen zur Droniq App oder zur dipul (MapTool)

    Bei Fragen zur Droniq App wenden Sie sich bitte an die Droniq GmbH. Eine FAQ-Liste zur Droniq-App finden Sie hier.

    Informationen zur dipul erhalten Sie auf der dipul-Seite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).