Analysen der DFS haben ergeben, dass die Einhaltung der entsprechenden Verfahren beim Befliegen der TMZs mit Hörbereitschaft nicht ausreichend befolgt wird.
Vor allem die Verpflichtung beim Befliegen der TMZ den entsprechenden Transpondercode zu rasten und die dazugehörige Frequenz zu monitoren, ist zu beachten.
Details finden Sie im NfL 2023 1 2700.