Den Link zum neuen NfL 2024-1-3266 Sprechfunkverfahren finden Sie hier.
Es ist zu beachten:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kann zu rechtlichen Belangen, wie z.B. NfL-Inhalten und deren betriebliche Anwendungen, grundsätzlich keine Kommentierungen abgeben. Fragen dieser Art wären an die rechtlichen Grundsetzer als Urheber der jeweiligen NfLs zu richten.
Der Urheber hier ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), zu ersehen am Ende des NfLs in der Signatur.