Compliance / Hinweisgebersystem
Compliance ist ein wesentlicher Faktor, um den Erfolg des Konzerns langfristig und nachhaltig zu sichern, und ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur.
Aus diesem Grund ist ein verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln die Grundhaltung der DFS.
Sollte es dennoch zu Missständen oder Verstößen kommen, liegt es im Interesse der DFS, davon frühzeitig zu erfahren, diese rechtzeitig zu klären und proaktiv dagegen vorzugehen.
Mit dem geschaffenen Hinweisgebersystem steht allen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über vermeintliche Compliance-Verstöße erlangt haben, ein Meldesystem zur Verfügung, das allen aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Rechte aller Verfahrensbeteiligten berücksichtigt.
Wer kann melden?
Neben den aktuell bei der DFS beschäftigten Mitarbeitern können alle Personen einen Hinweis abgeben, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dies können beispielsweise sein: Selbstständige, Mitarbeiter von Lieferanten, Anteilseigner, Personen, die den Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen angehören und auch Personen, die sich zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr oder noch nicht in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis mit der DFS befinden.
Meldestelle und Erstinformationen
Wer einen Hinweis auf einen Compliance-Verstoß geben möchte, kann sich an die Ombudsstelle der DFS wenden. Die Rechtsanwälte Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob nehmen Hinweise vertraulich entgegen und handeln im Auftrag der DFS als Meldestellen.
Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht werden Hinweisgeber umfassend und nachhaltig geschützt. Die Inanspruchnahme ist für Hinweisgeber kostenfrei.
Die Ombudspersonen sind persönlich oder telefonisch erreichbar. Daneben können sie über ein
Kontaktformular auf der Website der Kanzlei oder per E-Mail kontaktiert werden.
Tel. (069) 7103-3330 (Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr)
Tel. (06105) 921-355 (außerhalb der Bürozeiten)
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Link zu Erstinformationen für Hinweisgeber
https://www.ombudsperson-frankfurt.de/de/informationen/erstinformationen-fuer-hinweisgeber/Was kann über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?
Es können Verdachtsfälle zu Straftaten (wie Korruption, Untreue, Betrug, Unterschlagung oder Steuerdelikte), ähnlich schweres Fehlverhalten von Beschäftigten der DFS (bußgeldbewährte Verstöße) sowie sonstige Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden.
Wichtig: Die Ombudspersonen bearbeiten keine allgemeinen Beschwerden und leiten Meldungen, die keinen Compliance-Verstoß vermuten lassen, auch nicht an die DFS weiter.Weshalb ist ein Hinweisgebersystem sinnvoll?
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat als beliehenes Unternehmen eine öffentliche Aufgabe, die eine große Verantwortung darstellt. Ein Vertrauens- und Ansehensverlust wiegt daher besonders schwer. Auch deswegen unterliegt die DFS strengen gesetzlichen Regelungen, denen sie auch mit Blick auf ihre gesellschaftliche Verantwortung gerecht werden muss. An diesem Maßstab richtet die DFS ihre Tätigkeit und die Tätigkeit aller ihrer Beschäftigten aus.
Neben der Nutzung des Hinweisgebersystems der DFS steht es Hinweisgebern offen, sich an die zentrale, externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu wenden.Was passiert nach der Meldung?
Die Ombudspersonen nehmen, unter Wahrung der Vertraulichkeit, Hinweise auf Compliance-Vorfälle entgegen und leiten diese nach erster Prüfung an die befugte Stelle in der Compliance-Organisation der DFS weiter. Die DFS ist für die Veranlassung der weiteren Schritte und ggf. für die Ergreifung von Folgemaßnahmen verantwortlich.
Nur auf Wunsch und nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität den im weiteren Prozess verantwortlichen Stellen der DFS genannt.
Der Schutz der hinweisgebenden Person greift nur, wenn sie ihre Meldung in gutem Glauben abgegeben hat, sie also davon ausgehen durfte, dass die gemeldete Information der Wahrheit entsprach.Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten, wenn ich einen Hinweis abgebe? – Information nach Art. 13 DSGVO
- Verantwortlicher und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 7) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Unternehmenszentrale
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Geschäftsführer:
Arndt Schoenemann (Vorsitzender)
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Dr. Frank Schury
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Telefon: (06103) 707-4220 und -4223 (Stellvertreter) -4227 (Stellvertreterin)
E-Mail: datenschutzbeauftragter@dfs.de - Rechtsgrundlage und Zweck für die Verarbeitung der Daten
Zweck der Verarbeitung der Daten, die Sie uns mitteilen, ist die Bearbeitung Ihres Hinweises im Rahmen des Hinweisgeberverfahrens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO (rechtliche Verpflichtung). - Empfänger der Daten
Empfänger der Daten ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und dort der Compliance-Beauftragte der DFS und das Compliance-Office. Die Vertraulichkeit der Identität wird gemäß HinSchG gewahrt. - Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Verfahrens verarbeiten, löschen wir gem. § 11 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens, sofern nicht anderweitige rechtliche Aufbewahrungsgründe (z. B. laufende Untersuchungsverfahren) einer Löschung entgegenstehen.
Ihre Rechte gemäß DS-GVO
Sie können die Betroffenenrechte gemäß Kapitel 3 (Art. 12 ff.) wahrnehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen der DS-GVO zutreffen. Sollten Sie Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten verletzt sehen, können Sie Ihr Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
(Art. 77) wahrnehmen:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn
Zentrale Telefonnummer: 0228/997799-0
Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.deExterne Meldestellen der Behörden
Hinweisgebende Personen können sich auch unmittelbar an die externen Meldestellen des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt sowie bei Vorhandensein und entsprechender Zuständigkeit an die externen Meldestellen der Länder wenden. Es ist zu beachten, dass die Untersuchung des Hinweises und die Umsetzung der Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz in diesem Falle ausschließlich in der Verantwortung der externen Meldestelle liegt. Die DFS kann diesbezüglich keinerlei Verantwortung übernehmen oder Schutzmaßnahmen zusichern.- Verantwortlicher und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten