Zur Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer (UEFA EURO 2024) werden an den Austragungsorten Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet. Bitte informieren Sie sich kurz vor dem Abflug nochmal über die aktuelle NOTAM-Lage.
Details finden Sie hier:
- NfL 2024-1-3117
- NfL 2024-1-3140
- AIP SUP IFR 29/24
- AIP SUP VFR 35/24
- Flugplätze mit vollständigen (temporären) Maßnahmen
Diese Anlage bezieht sich auf den im NfL 2024-1-3117 aufgeführten Passus: Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-Flugpläne – sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen.
Das bedeutet, dass sowohl der Start- als auch der Zielflugplatz die geforderten Kriterien erfüllen muss. Es ist dabei unerheblich, ob ein Platz innerhalb oder außerhalb des Gebietes mit Flugbeschränkungen liegt. Dies gilt auch für die Flugregel, d.h. alle Flüge mit einem Flugregelwechsel dürfen nicht in/aus/durch die
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