Den Link zum NfL 2023-1-2726 Sprechfunkverfahren finden Sie hier.
Es ist zu beachten:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kann zu rechtlichen Belangen, wie z.B. NfL-Inhalten und deren betriebliche Anwendungen, grundsätzlich keine Kommentierungen abgeben. Fragen dieser Art wären an die Grundsetzer als Urheber der jeweiligen NfLs zu richten.
Die Urheber sind in der Regel das BMDV oder das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), je nach Signatur am Ende des NfLs.