Registrierung Fremdfirmen
Als Auftragnehmer der DFS haben Sie mit der Bestellung den Link und die Zugangsdaten für die
elektronische Registrierung von Fremdfirmenmitarbeitern erhalten.
Bitte melden Sie hier Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Beauftragung bei der DFS eingesetzt werden sollen, zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 des Luftsicherheitsgesetzes an, so dass nach Abschluss der Überprüfung und mit Beginn der Auftragserfüllung ggf. erforderliche Ausweise ausgestellt und/oder Zugänge zu den Systemen der DFS freigeschaltet werden können. Gültige ZÜP-Bescheide sowie SiBe-Bescheinigungen nach §9 oder §10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes können hier ebenfalls eingereicht werden.
Weitere Hinweise zum Luftsicherheitsgesetz finden Sie hier.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur zum Zwecke der Zugangskontrolle, zur Ausweiserstellung und ggf. zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung erhoben, weiterverarbeitet und gespeichert.
Die Weitergabe der erhobenen Daten an die zuständige Luftsicherheitsbehörde Hessen beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main erfolgt auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes, wonach sich die Befugnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach den für die Luftsicherheitsbehörden geltenden Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts richtet, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Luftsicherheitsbehörde darf die erhobenen Daten nur zum Zwecke der Überprüfung der Zuverlässigkeit verwenden.