
Basisfinanzierung – unser Konzept für die Zukunft
Flugsicherung gehört zur Kritischen Infrastruktur Deutschlands. Sie stellt sicher, dass der deutsche Luftraum jederzeit nutzbar ist – nicht nur für zivilen Luftverkehr, sondern auch für Sicherheitsaufgaben, militärische Einsätze, Krisenreaktion und die Versorgung der Bevölkerung. Dies darf nicht vom Markt oder von kurzfristiger Nachfrage abhängen.
Gerade in Ausnahmesituationen zeigt sich: Der Staat muss handlungsfähig bleiben, auch wenn der zivile Luftverkehr stark eingeschränkt ist oder ganz ausfällt. Flugsicherung muss dann weiter funktionieren – verlässlich, souverän und resilient. Dafür sind Infrastruktur, hochqualifiziertes Personal und gesicherte technische Systeme dauerhaft vorzuhalten.
Das derzeitige Finanzierungsmodell, bei dem die Kosten der Flugsicherung im Wesentlichen durch die Luftraumnutzer getragen werden, stößt in Krisenzeiten an seine Grenzen. Wo Sicherheit, Versorgung und Verteidigungsfähigkeit berührt sind, trägt der Staat Verantwortung.
Die DFS hat deshalb das Konzept einer Grundfinanzierung erarbeitet. Es sieht vor, dass sich der Staat als Nutzer einer resilienten Flugsicherung an den Kosten beteiligt. So ist sichergestellt, dass die Flugsicherung auch bei eingeschränktem oder ausbleibendem Flugverkehr ihre Dienste erbringen kann.
Dies ist kein Sonderweg, sondern Ausdruck sicherheitspolitischer Vorsorge. Damit ist gewährleistet, dass Deutschland seinen zivilen, militärischen und bündnispolitischen Verpflichtungen jederzeit gerecht werden kann – auch in einer Welt wachsender Unsicherheiten.

