Freizeitaktivitäten und Genehmigungen

Sie möchten Luftballons steigen lassen oder ein Feuerwerk veranstalten? Sie planen eine Ballonfahrt oder einen Fotoflug? Sie wollen einen Drohnenflug starten? Hier erfahren Sie auf einen Blick, was Sie bei diesen Freizeitaktivitäten beachten müssen – und wofür Sie eine Genehmigung brauchen. 

Viele Luftballons am Himmel


Kinderluftballons 

Mit diesem Formular können Sie einen Aufstieg von Kinderluftballons beantragen. Die DFS prüft Ihren Antrag auf Aspekte der Luftverkehrssicherheit und lässt Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen. 

Wichtiger Hinweis zum Umweltschutz: 
Bunte Luftballons sind schön anzusehen, aber leider schädlich für die Natur. Vor allem tragen sie zur Verschmutzung der Meere bei und sind eine Gefahr für Seevögel und Fische. Bitte bedenken Sie das bei Ihrem Antrag. 

Näheres dazu erfahren Sie im Internet unter den Stichworten Luftballons und Umweltverschmutzung. 

Kinderluftballons-Antrag



Drohnen

Sie sind Drohnen-Pilot? Dann sind auch Sie Luftverkehrsteilnehmer. Auf unseren Drohnen-Seiten finden Sie die wichtigsten Regeln, die Sie für einen sicheren Flug beachten müssen.

Anträge und Genehmigungen




Drohne in der Luft


Gleitschirmflieger am Himmel

Sonstige Aktivitäten 

Viele Aktivitäten im deutschen Luftraum müssen Sie nicht bei der DFS, sondern bei dem zuständigen Ordnungsamt anmelden. 

  • Feuerwerk
    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Ordnungsamt.  
  • Laser- und Hochleistungsscheinwerfer
    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde.  
  • Fluglaternen
    Der Aufstieg von Himmelslaternen ist in Deutschland aus Brandschutzgründen verboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde.


Bei Fragen zu 

  • Drachenaufstieg 
  • Fesselballone 
  • Luftfahrtveranstaltungen 
  • Foto- und Messflügen 
  • Motor- und Segelkunstflug 
  • Sondenaufstiegen 
  • Flugmodellen 
  • Raketen 

kontaktieren Sie uns bitte per Kontaktformular.