Flugplätze & Kontrollzonen
Im Nahbereich von Flughäfen – weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt – sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Flüge, die in einer Höhe von mehr als 50 Metern innerhalb einer Kontrollzone stattfinden. Mehr Informationen