Anträge und Genehmigungen

Drohnen müssen immer ausreichend Abstand zum bemannten Flugverkehr einhalten. Wer seine Drohne in der Nähe eines Flughafens oder in einer Kontrollzone aufsteigen lassen möchte, muss deshalb besondere Vorgaben beachten - und auch den übrigen Luftraum sowie das Wetter im Blick behalten.

Flugplätze & Kontrollzonen 

Drohnenflug am Flughafen


Im Nahbereich von Flughäfen – weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt – sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Flüge, die in einer Höhe von mehr als 50 Metern innerhalb einer Kontrollzone stattfinden. Mehr Informationen

Flughäfen der DFS



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Durchführung von Drohnenflügen 

Für Aufstiege innerhalb der Flugplatznahbereiche oder Flüge innerhalb einer Kontrollzone benötigen Sie eine eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS und eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. 

 Online-Formular der DFS

  • Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle
  • Antragsformular Landesluftfahrtbehörden 
  • Liste der Landesluftfahrtbehörden



Weitere Einschränkungen 

Für folgende Flugvorhaben wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde:

  • Über Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu Menschenansammlungen
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu bestimmten Gebäuden oder Anlagen
  • In einem Abstand von weniger als 150 Meter zu bestimmten Einsatzorten und Infrastruktur
  • Über 120 Meter Höhe
  • Außerhalb der Sichtweite 

Auf den Seiten der Landesluftfahrtbehörden finden Sie die für das jeweilige Bundeland spezifischen Regelungen.



No Drone Zone


Gewitterblitz


Luftraum und Wetterlage 

Informieren Sie sich vor dem Drohnenflug über die aktuelle Situation im Luftraum. Sowohl an Flughäfen als auch im Luftraum kann es zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Verschaffen Sie sich außerdem einen Blick über die Wetterlage. Der Deutsche Wetterdienst versorgt nicht nur die zivile Luftfahrt mit Wetterinformationen, sondern bietet auch Flugwetterprodukte für die unbemannte Luftfahrt an. 

 Deutscher Wetterdienst