Häufige Fragen zum Drohnenflug

Was muss ich in der Nähe von Flughäfen oder Wohngebieten beachten? Wie bekomme ich eine Freigabe für Kontrollzonen? Was ist ein Flugbeschränkungsgebiet? Uns erreichen eine Vielzahl an Fragen rund um den Drohnenflug. Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden, haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.

FAQ

Bitte beachten Sie, dass einige Fragen aufgrund der Zuständigkeit nicht von uns beantwortet werden können. Für diese Fragen nennen wir Ihnen die richtigen Ansprechpartner.

  • Was sind geografische Gebiete?

    Ein geografisches Gebiet, auch UAS-Gebiet (UAS = Unmanned Aircraft System), ist ein festgelegter Teil des Luftraums mit besonderen Regeln für den Drohnenflug. Dazu zählen Flughäfen, Flugplätze und, soweit vorhanden, deren Kontrollzonen. Diese Gebiete dienen dazu, den Flugverkehr zu schützen. Zu geografischen Gebieten zählen aber auch Bereiche wie Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete oder Krankenhäuser. In diesen Gebieten ist der Betrieb von Drohnen nur eingeschränkt erlaubt oder genehmigungspflichtig.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Drohnenflug, ob Sie sich in einem geografischen Gebiet befinden. Geografische Gebiete sind im MapTool der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) dargestellt.

  • Wie bekomme ich eine Aufstiegsgenehmigung für die geografischen Gebiete Flughafen, Flugplatz und Kontrollzone?

    Um einen Flughafen befliegen zu dürfen, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

    An Flugplätzen kann sowohl die Flugplatzkontrolle als auch die zuständige Landesluftfahrtbehörde eine Aufstiegsgenehmigung erteilen.

    In Kontrollzonen benötigen Sie zusätzlich zur Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle (ATC-Tower).

    Weitere Informationen zu Aufstiegsgenehmigungen in geografischen Gebieten erhalten Sie von den Landesluftfahrtbehörden. Eine Übersicht der zuständigen Landesluftfahrtbehörden finden Sie hier.

  • Woher bekomme ich eine Flugverkehrskontrollfreigabe? 

    Eine Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten Sie von der zuständigen Flugverkehrskontrolle. Es gibt in Deutschland mehrere Anbieter für Flugplatzkontrolldienste. Nachfolgend sehen Sie, welcher Anbieter an welchem Flughafen oder Flugplatz für die Flugverkehrskontrollfreigabe zuständig ist:

    Die Flughäfen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

    Die DFS erbringt die Flugplatzkontrolldienste an den internationalen Verkehrsflughäfen:

    • Berlin Brandenburg
    • Bremen
    • Dresden
    • Düsseldorf
    • Erfurt-Weimar
    • Frankfurt Main
    • Hamburg
    • Hannover
    • Köln/Bonn
    • Leipzig/Halle
    • München
    • Münster/Osnabrück
    • Nürnberg
    • Saarbrücken
    • Stuttgart

    Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite Anträge und Genehmigungen.

    Die Flugplätze der DFS-Tochter DAS

    An einigen deutschen Regionalflughäfen erbringt das DFS-Tochterunternehmen DFS Aviation Services GmbH (DAS) die Flugplatzkontrolldienste. Dazu zählen:

    • Dortmund
    • Karlsruhe/Baden-Baden
    • Lahr
    • Magdeburg-Cochstedt
    • Memmingen
    • Mönchengladbach
    • Niederrhein
    • Paderborn-Lippstadt
    • Friedrichshafen,
    • Braunschweig/Wolfsburg 

    Informationen zu den dort geltenden Verfahren erhalten Sie auf den Internetseiten für Drohnen der DAS.

    Deutsche Flugplätze unter Kontrolle der österreichischen Flugsicherung Austro Control

    An einigen deutschen Regionalflughäfen erbringt die österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control GmbH die Flugplatzkontrolldienste. Dazu zählen die Regionalflughäfen:

    • Augsburg
    • Heringsdorf
    • Lübeck
    • Oberpfaffenhofen
    • Parchim
    • Hof/Plauen
    • Kassel/Calden
    • Sylt
    • Frankfurt/Hahn

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Austro Control.

    Weitere Flughäfen und Flugplätze in Kontrollzonen

    Es gibt weitere Flughäfen und -plätze mit eigenen Kontrollzonen, beispielsweise der Flugplatz Mannheim oder auch Militärflugplätze. Hier müssen Sie für die gesamte Kontrollzone eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe beantragen. Es gibt dort keine festgeschriebenen Verfahren. Flugplätze der amerikanischen Streitkräfte bieten teilweise Antragsverfahren via E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Flugplatzkontrolle direkt telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, um die Informationen zu den dort geltenden Verfahren zu erhalten. 

  • Gibt es weitere geschützte Lufträume?

    Neben geografischen Gebieten gibt es weitere geschützte Lufträume mit besonderen Regeln.

    Dazu zählen:

    • Aerodrome Traffic Zones (ATZ): Einflug nur zum Zwecke der Landung auf dem jeweiligen Flugplatz
    • Radio Mandatory Zones (RMZ): Sprechfunkverbindung und Hörbereitschaft sind verpflichtend
    • Transponder Mandatory Zones (TMZ): Mitführen eines Transponders ist verpflichtend

    Für den Einflug in diese Lufträume ist eine explizite Freigabe der Flugverkehrskontrolle erforderlich. Erfragen Sie bitte bei der zuständigen Flugverkehrskontrolle, ob und unter welchen Bedingungen individuelle Ausnahmeregelungen oder Betriebsabsprachen gefunden werden können.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über geschützte Lufträume in Ihrer Umgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

  • Was ist ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)?

    Ein Flugbeschränkungsgebiet, kurz ED-R, ist ein festgelegter Luftraum, in dem Flüge zeitweilig oder dauerhaft Beschränkungen unterliegen. Es dient unter anderem dem Schutz des Flugverkehrs oder von Objekten am Boden. Permanente Flugbeschränkungsgebiete sind dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten aktiv, temporäre Flugbeschränkungsgebiete werden zu besonderen Ereignissen eingerichtet. Ein Einflug in ein aktives Flugbeschränkungsgebiet ohne vorherige Durchfluggenehmigung ist nicht erlaubt – und stellt sogar einen Straftatbestand dar.

    Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über Flugbeschränkungsgebiete in Ihrer Umgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

    Das Antragsverfahren für Durchfluggenehmigungen durch Flugbeschränkungsgebiete finden Sie hier.

  • Wie erfahre ich, ob ein Flugbeschränkungsgebiet aktiv ist?

    Die Betriebszeiten der permanenten Flugbeschränkungsgebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) hinterlegt, die der temporären in den jeweiligen Nachrichten für Luftfahrer (NfL). Änderungen dieser Zeiten werden per NOTAM (Notice to Airmen) bekannt gegeben.  
    Eine Übersicht aller aktiven NOTAM erhalten Sie 

  • Wo melde ich unerlaubte Drohnenflüge?

    Drohnensichtungen in Gebieten, in denen der Drohnenflug nicht erlaubt ist, können Sie grundsätzlich bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem Ordnungsamt melden. Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen sollten auch bei der Sicherheitszentrale des Flughafens gemeldet werden.

  • Wer legt geografische Gebiete fest? Können sich die Gebiete ändern? 

    Die geographischen Gebiete legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf Grundlage Luftverkehrs-Ordnung §21h fest.

    Die geografischen Gebiete sind in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. Die dort geltenden Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, somit können sich auch geografische Gebiete ändern.

    Informieren Sie sich bitte vor jedem Flug über die geografischen Gebiete in Ihrer Flugumgebung. Einen Überblick erhalten Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).

  • Warum sind geografische Gebiete in der Droniq App und der dipul teilweise unterschiedlich?

    Das Map-Tool der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) weist ausschließlich UAS-Geozonen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21h sowie die Flugbeschränkungsgebiete aus. Die Droniq App stellt zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel ATZ, TMZ und RMZ, dar.

  • Ich habe Fragen zur Droniq App oder zur dipul (MapTool)

    Bei Fragen zur Droniq App, wenden Sie sich bitte an die Droniq GmbH. Eine FAQ-Liste zur Droniq-App finden Sie hier.

    Informationen zur dipul erhalten Sie auf der dipul-Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).