Dank moderner Technik sind Luftfahrzeuge im Laufe der Jahre sehr viel leiser geworden. Aber gerade für Anwohner in der Nähe von Flughäfen ist Fluglärm nach wie vor eine Belastung. Die DFS kann diesen Lärm nicht verhindern, denn ihre Möglichkeiten sind begrenzt: Sie entscheidet weder über den Standort eines Flughafens noch über die Verkehrsmenge oder die Zusammensetzung der Flotte. Trotzdem tun wir etwas: Unser Ziel ist es, den Lärm zu reduzieren und die Flüge so zu leiten, dass möglichst wenige Anwohner davon betroffen sind.
Dabei sind wir an gesetzliche Vorschriften und Verordnungen von Bund, EU und ICAO gebunden. Sie bilden den Rahmen für die Verfahrensplanung. Vor Veröffentlichung der neuen Verfahren berücksichtigen wir das Votum der jeweiligen Fluglärmkommission. Auch das Umweltbundesamt ist an der Prüfung beteiligt. Letztlich legt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung per Rechtsverordnung die Flugrouten fest. Die Herausforderung bei der Planung ist, den bestmöglichen Kompromiss zu finden: Das Verfahren muss erstens sicher und für die Verkehrsmenge geeignet sein. Zweitens soll der Flugweg kurz sein und der Kerosinverbrauch gering. Und drittens sollen die Menschen bestmöglich vor Lärm geschützt werden.
Flugverläufe und Flugverfahren