DFS und Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte ist uns sehr wichtig. Wir als DFS lehnen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unmenschliche Arbeitsbedingungen - etwa hinsichtlich der Arbeitssicherheit oder der Entlohnung - in jeglicher Form ab. Gleiches gilt für Umweltverschmutzungen mit drastischen Folgen für die Bevölkerung. Dabei orientieren wir uns an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Für den Fall, dass es in den Lieferketten der DFS dennoch Anhaltspunkte zu möglichen Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte geben sollte, stellt die DFS Betroffenen einen Weg zur Übermittlung etwaiger Beschwerden zur Verfügung.


Der Beschwerdeweg

Beteiligte aus der Lieferkette oder anderweitig Betroffene haben die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte über das Beschwerdemanagement an die DFS zu richten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die generellen Kontaktwege der DFS (Kontaktformular, Telefon) zu nutzen.

Melden können grundsätzlich alle, die in Verbindung mit der DFS stehen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich dabei um Beschäftigte in der Lieferkette, Beschäftigte des DFS-Konzerns oder anderweitig Betroffene handelt.

Die DFS nimmt Ihre Anliegen ernst und geht allen Hinweisen sorgfältig nach. Hinweise werden stets vertraulich behandelt. Darüber hinaus stehen wir in regelmäßigem Dialog mit unseren Geschäftspartnern sowie Branchenverbänden, um etwaige menschen- und umweltrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.


Was geschieht mit meiner Beschwerde?

  • Die auf diesen Wegen eingehenden Hinweise werden erfasst und die meldende Person erhält binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der DFS die Kontaktdaten der meldenden Person vorliegen.
  • Im Anschluss werden Hinweise durch den/die Menschenrechtsbeauftragte/n auf Relevanz und Plausibilität hin geprüft. Es erfolgt eine erste Einschätzung der Sachverhalte.
  • Abhängig von der Ersteinschätzung werden die Sachverhalte entweder nicht weiterverfolgt, zum Beispiel mangels Bezug zur DFS, oder aber vertieft untersucht. In diesem Fall wird gegebenenfalls auch Rücksprache mit der hinweisgebenden Person gehalten.
  • Ungeachtet der Weiterverfolgung werden Meldende spätestens nach drei Monaten über den Sachstand der Hinweismeldung in Kenntnis gesetzt, vorausgesetzt, die Kontaktdaten der meldenden Person liegen der DFS vor.
  • Sollte sich ein Hinweis erhärten, prüft die DFS mögliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Menschen- oder Umweltrechtsverletzung nach Möglichkeit abzustellen beziehungsweise auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  • Um zukünftig ähnliche Verstöße zu vermeiden, wird die DFS in solchen Fällen zudem eine Untersuchung der bestehenden Prozesse einleiten und diese gegebenenfalls anpassen.


Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten, wenn ich eine Beschwerde einreiche?
Information nach Art. 13 DS-GVO 

  • Verantwortlicher und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Der Verantwortliche im Sinne der DS-GVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

    DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
    Unternehmenszentrale
    Am DFS-Campus 10
    63225 Langen

    Geschäftsführer:
    Arndt Schoenemann (Vorsitzender)

    Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
    Dr. Frank Schury
    Am DFS-Campus 10
    63225 Langen
    Telefon: 06103/707-4220 und -4223, -4227 (Stellvertreter)
    E-Mail: datenschutzbeauftragter@dfs.de

  • Rechtsgrundlage und Zweck für die Verarbeitung der Daten
    Zweck der Verarbeitung der Daten, die Sie uns mitteilen, ist die Bearbeitung Ihrer Beschwerde im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 8 LkSG.
  • Empfänger der Daten
    Empfänger der Daten ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und dort das Menschenrechtsgremium der DFS. Die Vertraulichkeit der Identität wird gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 LkSG gewahrt. Im Einzelfall können anonymisierte Sachverhalte mit weiteren Personen besprochen werden.
  • Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Ihre personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Beschwerdeverfahrens verarbeiten, löschen wir gem. § 10 LkSG nach Ablauf von sieben Jahren, sofern in Ausnahmefällen nicht anderweitige Aufbewahrungsgründe (z. B. laufende Verfahren) einer Löschung entgegenstehen.
  • Ihre Rechte gemäß DS-GVO
    Sie können das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) wahrnehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen der DS-GVO zutreffen. Sollten Sie Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten verletzt sehen, können Sie Ihr Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77) wahrnehmen.