Flugzeug und Tower am Flughafen Frankfurt


Über Gebühr gut

Bei jedem Start unter Kontrolle der DFS wird eine An- und Abfluggebühr fällig. Sie richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Flugzeugs. Mit diesem Geld wird nicht nur die Arbeit der DFS finanziert: Über die Flugsicherungsgebühren werden unter anderem auch die Kosten des Deutschen Wetterdienstes und der Aufsichtsbehörden gedeckt.

Für jeden Flug durch den deutschen Luftraum, den die DFS kontrolliert, erhält sie eine Streckengebühr. Hier fließt zusätzlich zu dem Gewicht des Flugzeugs die Länge der zurückgelegten Strecke ein. Die Streckengebühr wird zentral von der europäischen Flugsicherungsorganisation EUROCONTROL erhoben. Diese verteilt das Geld an die Mitgliedsstaaten und nationalen Flugsicherungen, einen Teil der Gebühr behält sie.

 

Die Berechnung der Gebühren

Im Jahr 2024 liegt der Gebührensatz im An- und Abflug bei 271,24  Euro. Bei einem A320 mit einem maximalen Abfluggewicht – Maximum Take-off weight, kurz MTOW – von 73,5 Tonnen bedeutete das: Es werden rund 355,32 Euro fällig. Die An- und Abfluggebühr wird übrigens nur einmal berechnet, beim Start des Flugzeugs.

Gebühr = (MTOW/50)0,7 x Gebührensatz


Der nationale Gebührensatz auf der Strecke liegt im Jahr 2024 bei 80,14  Euro. Ein A320 mit einem maximalen Abfluggewicht von 73,5 Tonnen muss für die Strecke von Hamburg nach München 543,03 Euro Streckengebühr zahlen.

Gebühr = (MTOW/50)0,5 x Flugstrecke in km/100 x Gebührensatz 

Die Streckengebühr wird nicht nach der Länge der tatschlich zurückgelegten Strecke berechnet. Ausschlaggebend ist vielmehr die Großkreisdistanz, also die kürzeste Entfernung. Gemessen wird zwischen den Ein- und Ausflugpunkten der Fluginformationsgebiete, die das Flugzeug durchquert. Der Nahbereich – 20 Kilometer rund um den Start- und Zielflughafen - wird dabei ausgeklammert.

Aktuelle Gebührenrate Strecke (Eurocontrol)

Informationen zum Streckengebührensystem und zu den Zahlungsbedingungen finden Sie auf der
Eurocontrol-Website.

 

Die europäische Regulierung

Für die Festlegung der Flugsicherungsgebühr hat die europäische Gesetzgebung einen komplizierten Mechanismus konstruiert: Grundlage der Gebühren sind Verkehrsprognosen, die regelmäßig erstellt werden. Sind die tatsächlichen Gebühreneinnahmen höher als die Kosten, dürfen die Flugsicherungsorganisation das Geld ganz oder teilweise behalten. Umgekehrt müssen sie ein Teil des Risikos tragen, wenn die Gebühreneinnahmen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Durch diese Form der Regulierung sollen die Flugsicherungsorganisationen einen Leistungsanreiz erhalten.

Entwickelt sich der Verkehr anders als geplant, teilen sich Flugsicherungsorganisationen und Airlines das Risiko. Dabei gilt ein Stufenmodell: Liegt die Schwankung außerhalb des vorgegebenen Rahmens, muss die DFS die Gebühren mit zwei Jahren Verzögerung anheben oder senken. Mehreinnahmen werden dann durch niedrigere Gebühren an die Nutzer zurückerstattet, Mindereinnahmen werden durch steigende Gebühren ausgeglichen.

Die Infografik zeigt die Aufteilung des Verkehrsrisikos zwischen Airlines und Flugsicherung



So werden die Gebühren bezahlt

Die DFS verschickt Rechnungen nur noch in Einzelfällen per Post: In aller Regel erhalten die Airlines ihre Gebührenbescheide per E-Mail. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen Vertrag unterzeichnet zurücksenden. So lassen sich die Rechnungen einfach einsehen und archivieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gebuehren@dfs.de.